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Gewalt gegen Frauen

Wenn Sie von Gewalt gegen Frauen betroffen sind, beraten wir Sie vom ersten Moment an umfassend, damit Sie Ihr Leben in Sicherheit neu ordnen können.

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Was wir tun

Wir begleiten Sie ab der Anzeige: Wir erklären Ihnen, was passieren wird, welche Schutzmaßnahmen Sie beantragen können und welche Unterlagen sinnvoll sind. Die erste Aussage bei der Policía oder der Guardia Civil ist wichtig, daher ist es gut, schon ab diesem Moment rechtlich beraten zu sein.

Wir kümmern uns auch um die zivilrechtlichen Maßnahmen, die meist damit verbunden sind: Sorgerecht für die Kinder, Nutzung der Wohnung und Kindesunterhalt. In Spanien sind dafür eigene Gerichte für Gewalt gegen Frauen zuständig.

Häufige Fälle

  • Anzeige und Aussage bei der Polizei
  • Schutzanordnung und Kontaktverbot
  • Dringende zivilrechtliche Maßnahmen (Sorgerecht, Wohnung, Unterhalt)
  • Nebenklage im Strafverfahren
  • Verstöße gegen Kontaktverbote
  • Orientierung zu psychologischen und sozialen Hilfsangeboten

Häufige Fragen

Zum Thema: Gewalt gegen Frauen

Wenn Sie Gewalt in der Partnerschaft oder geschlechtsspezifische Gewalt erleben, sind Sie nicht allein. Rufen Sie die 016 an, die kostenlose und vertrauliche Hilfe-Hotline in Spanien. Der Anruf erscheint nicht auf der Telefonrechnung, und es gibt Hilfe in vielen Sprachen.

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Erster Schritt

Sollen wir über Ihren Fall sprechen?

Erzählen Sie uns, was passiert ist, und wir erklären Ihnen klar, welche Möglichkeiten Sie haben und welche Kosten entstehen würden.